Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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01.151 - Richard-Wagner-Straße/Grünstraße -

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 01.151 für den in der südlichen Innenstadt liegenden Bereich südöstlich der Richard-Wagner-Straße und westlich der Grünstraße verfolgt die Zielsetzung der Schaffung eines auf aktueller bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Grundlage basierenden Rahmens für eine städtebaulich und funktional angemessene Plangebietsentwicklung. Auf Basis des neuen Bebauungsplans können zukünftig unerwünschte Nutzungen - insbesondere des zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandels - im Bebauungsplan ausgeschlossen werden. So wird verhindert, dass die Versorgungsfunktion der Zentren durch das Herauslösen von Sortimenten, die traditionell in zentralen Lagen angeboten werden, negativ beeinflusst wird. Darüber hinaus ermöglicht der Bebauungsplan z.B. auch die angemessene Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten und erzeugt einen zeit-gemäßen Rahmen für die Beurteilung von Bauvorhaben im Hinblick auf allgemeine städtebauliche und stadtgestalterische Gesichtspunkte.

Ansprechperson

  • Herr Martin Pieske, Telefon: 02381 / 17-4133, E-Mail:
  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 11.07.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.08.2017, Bekanntmachung des Beschlusses

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