Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.087 - Am Eversbach -

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 06.087 - Am Eversbach - umfasst ein im Stadtbezirk Bockum-Hövel südlich der Hammer Straße gelegenes, bisher überwiegend als Sportplatz genutztes und von Grünstrukturen umsäumtes Gelände, das von den gewerblich genutzten Flächen des Gewerbegebiets - Zeche Radbod - im Westen und Norden, vom Gewerbegebiet - Hüserstraße - im Osten und vom Naturschutzgebiet - Radbodsee - als Teil des Lippe-Kanal-Landschaftsraums im Süden umschlossen wird.

Das Plangebiet selbst stellt sich im Bereich des Sportplatzes derzeit als Rasenfläche (Sportrasen) mit Laufbahn und angrenzenden Zuschauerrängen dar. Nördlich des Sportplatzes befindet sich zudem ein Schützenplatz mit Vereinsheim. Die umgebenden Grünflächen kennzeichnen sich durch Gehölzbestände mit waldähnlichem Charakter. Im westlichen und südlichen Randbereich des Areals verläuft mit dem Eversbach ein offenes Gewässer.

Im Zuge der Neustrukturierung von Sportflächen im Stadtbezirk Bockum-Hövel wird derzeit in Erwägung gezogen, den Rasensportplatz „Hüserstadion“ aufzugeben. Somit stellt sich für das Gelände die Frage nach einer Folgenutzung, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.087 - Am Eversbach - planerisch konkretisiert werden soll.

Ansprechperson

  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:
  • Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail:
  • Herr Martin Pieske, Telefon: 02381 / 17-4133, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 04.07.2014 - 04.08.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.02.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 09.03.2015, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG

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