Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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07.012 - Münsterstraße - 7. Änderung

Im Sinne des Steuerungskonzeptes für Vergnügungsstätten, eine unerwünschten Agglomeration von weiteren Vergnügungsstätten insbesondere Spielhallen im Bereich der Münsterstraße / Heessener Straße zu unterbinden, ist die planungsrechtliche Sicherung der Maßgaben aus dem Steuerungskonzept zwingend geboten.

Ansprechperson

  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:
  • Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 19.07.2011, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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