Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.001 - Zentrum Hövel, nördlicher Teil - 2. (vereinfachte) Änderung

Das Rathauscenter bildet den südlichen Abschluss des Versorgungsschwerpunktes von Hövel, der im Norden bis zur Oswaldstraße reicht. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 06.001 umfasst einen Großteil des Siedlungsbereiches im Versorgungsschwerpunkt und gibt als Nutzungsarten neben Kerngebieten auch Mischgebiete vor.
Nach dem inzwischen vorliegenden Ergebnis zum Steuerungskonzept für Vergnügungsstätten, das der Rat der Stadt Hamm am 18.05.2010 als Handlungsleitlinie beschlossen hat, wird auch für den Versorgungsschwerpunkt zwischen dem Rathauscenter und der Oswaldstraße im Stadtbezirk von Bockum-Hövel ein Ansiedlungsdruck von Vergnügungsstätten auf die bestehende Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzung gesehen. Die Situation des Einzelhandels wird im Stadtbezirk als gefährdet eingestuft. Bereits 2009 hat die Bezirksvertretung Bockum-Hövel hierzu ein Stärkungskonzept für das Stadtteilzentrum beschlossen, um der negativen Entwicklung entgegen zu wirken. Hierin wird u.a. das Rathauscenter als ein Schlüsselobjekt für den Erfolg des Konzeptes angesehen.
Im Hinblick auf die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung rät das vorliegende Steuerungskonzept, die Einzelhandelssituation über die Verhinderung von weiteren Vergnügungsstätten, Wettbüros bzw. Erotik-Fachmärkten zu stabilisieren.
Es besteht die Gefahr, dass durch die Ansiedlung von weiteren Vergnügungsstätten - insbesondere der Agglomeration von kerngebietstypischen Spielhallen in dem räumlich zusammenhängenden, sensiblen Bereich des Rathauscenters - ein Verdrängungsmechanismus zu Lasten des vorhandenen Handels- und Dienstleistungsgewerbes in Gang gesetzt und das Stärkungskonzept für den Versorgungsschwerpunkt Bockum-Hövel hierdurch unterlaufen wird.
Zur Vermeidung von Faktoren, die einen unerwünschten „Trading-Down-Prozess“ begünstigen, ist es sicherzustellen, dass städtebaulich nicht tragfähige Ansiedlungen von Nutzungen in diesem Bereich, die in die Kategorie der Vergnügungsstätten fallen, verhindert und somit mögliche Fehlentwicklungen unterbunden werden.

Ansprechperson

  • Herr Marc Conrad, Telefon: 02381 / 17-4132, E-Mail:
  • Herr Olaf Dersen, Telefon: 02381 / 17-4130, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 14.09.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.09.2010, Bekanntmachung des Beschlusses

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