Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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04.065 - INLOGPARC südlicher Teil

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Die Entwicklung von Industrieflächen für Logistikbetriebe entspricht der Zielsetzung der "Logistikinitiative östliches Ruhrgebiet", große zusammenhängende Logistikflächen im Raum Hamm/Bönen an den Hauptverkehrsachsen der Autobahn A2 und A1 zu schaffen. Gerade der Standort Hamm/Bönen hat durch seine gute Lage, seiner bimodalen Anbindung und seiner bereits bestehenden Logistikprägung gute Chancen, sich im internationalen Wettbewerb zu profilieren.

In Hamm wurde 1999 in einem Maßnahmenprogramm „Gewerbe- und Industrieflächenentwicklung“ nachgewiesen (Vorlage Nr. 4378, Ratsbeschluss am 12.05.1999), dass die Stadt kurz- bis mittelfristig nicht mehr genügend Industrieflächen für größere Betriebe, die zunehmend den Bereichen Logistik, Großhandel und Recycling zuzuordnen sind, sowie zeitlich uneingeschränkt (Mehrschichtbetriebe) nutzbare Industrieflächen mit direktem Autobahnanschluss zur Verfügung hat. Über eine Bewertung verschiedener Suchräume im Stadtgebiet wurde festgelegt, den Raum Weetfeld für die Entwicklung von Industrieflächen vor allem für den Logistikbedarf weiter zu untersuchen und zu entwickeln.

Die geplante Entwicklung des regionalen Industrie- und Gewerbegebietes Hamm/Bönen als Logistikstandort in interkommunaler Zusammenarbeit mit der benachbarten Gemeinde Bönen ist Anlass der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 13.12.2005 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04.065 – INLOGPARC – beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss umfasst den im Süden des Stadtgebietes gelegenen Hammer Teil des gemeinsam mit der Gemeinde Bönen geplanten INLOGPARC. Im Zuge des Planverfahrens wurde nach der öffentlichen Auslegung (Zeitraum vom 10.07.2007 bis zum 17.08.2007) des Bebauungsplanes gem. § 3 (2) BauGB beschlossen, im Sinne einer abschnittsweisen Entwicklung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04.065 zu verkleinern und zunächst nur den südlichen Teilbereich des INLOGPARC unmittelbar nördlich der Autobahn zu entwickeln. Unter Beibehaltung der östlichen und südlichen Grenzen des Geltungsbereiches wird die Begrenzung des nunmehr ca. 33 ha großen Plangebietes im Westen durch die Grenze zum Gemeindegebiet Bönen und im Norden durch den geplanten zentralen Grünzug des INLOGPARC einschließlich der am nördlichen Rand verlaufenden Entwässerungsgräben gebildet.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind im Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB, der vom Rat der Stadt Hamm am 30.04.2008 gefasst wurde, beschrieben und im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Der nördlich des geplanten zentralen Grünzuges gelegene Teilbereich des INLOGPARC wird in einem gesonderten Verfahren (Bebauungsplan Nr. 04.066 – INLOGPARC – nördlicher Teil) zu einem späteren Zeitpunkt planungsrechtlich umgesetzt.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 13.12.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.12.2005, Scoping gem. § 4 (1) BauGB
  • 06.03.2006 - 07.04.2006, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.09.2006, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.10.2006 - 20.11.2006, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 10.07.2007 - 17.08.2007, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 30.04.2008, Erneuter Offenlegungsbeschluss
  • 19.05.2008 - 20.06.2008, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4a (3) BauGB
  • 02.09.2008, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 31.12.2008, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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