Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.071 - An der Uphofstraße

Der hier gezeigte Bebauungsplan dient lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Bei den Plangebietsflächen des Bebauungsplans handelt es sich um Teile des Innenbereiches eines von Uphofstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Horster Straße sowie Kramannstraße umschlossenen, teils wohnbaulich, teils gewerblich genutzten Baublocks im nördlichen Zentrum von Hövel. Die westlichen Teilflächen dieses Innenbereiches wurden ursprünglich von einer Gärtnerei genutzt. Nach der Aufgabe des Gärtnereibetriebes standen sie für eine Folgenutzung zur Verfügung und werden einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt.

Der Bebauungsplan schafft Baumöglichkeiten für einige Eigenheime. Ferner werden planungsrechtliche Festsetzungen für ein an der Uphofstraße gelegenes, zum Zeitpunkt der Planaufstellung bereits bebautes Grundstück getroffen. Die Erschließung der im Blockinnenbereich gelegenen Wohnbauflächen erfolgt über eine an die Uphofstraße angebundene Stichstraße.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 29.07.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 22.09.2003 - 22.10.2003, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.10.2003, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 13.10.2003, Bürgerversammlung
  • 13.12.2005, Offenlegungsbeschluss
  • 30.12.2005, Bekanntmachung des Beschlusses
  • 09.01.2006 - 09.02.2006, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 09.05.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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