Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.084 - Marker Depot - 5. Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

 

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - besteht aus einem ca. 0,1 ha großen Teil des Grundstückes Karl-Mecklenbrauck-Weg 2 in Hamm-Uentrop. Nach Abriss und Neubau der hier befindlichen Filiale des Lebensmittelmarktes Netto ist dieser nordöstlich gelegene Bereich mittlerweile unbebaut und ungenutzt. In dem abgerissenen Gebäude zuvor vorhandene Nutzungen eines Restaurant und einer Reha-Sport-Einrichtung bestehen nun nicht mehr. Für den ausparzellierten Grundstücksteil konnte vom Eigentümer kein adäquater Nachmieter gefunden werden. Angelehnt an die östlich angrenzende vorhandene Wohnbebauung soll diese Fläche daher nun ebenfalls einer wohnbaulichen Nutzung durch bis zu zwei Doppelhäuser oder vier Reihenhauseinheiten zugeführt werden. Das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 02.084 - Marker Depot - ist auf der Grundlage des § 13a BauGB (Bebauungspläne für die Innenentwicklung) durchgeführt worden.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 29.11.2019 - 29.01.2020, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG
  • 10.12.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.12.2019 - 21.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 03.01.2020 - 17.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 23.06.2020, Offenlegungsbeschluss
  • 03.07.2020 - 04.08.2020, Landesplanerische Abstimmung gem. § 34 LPlG
  • 13.07.2020 - 21.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 15.12.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 07.01.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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