Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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06.091 - Wellenbuschstraße

Der Bebauungsplan Nr. 06.091 - Wellenbuschstraße - wird aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung auf der Westseite der Wellenbuschstraße zu schaffen. Anlass ist das Vorhaben, dort eine Kita zu errichten, um dem großen Kinderbetreuungsbedarf in Bockum-Hövel Rechnung zu tragen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 31.07.2017 - 11.08.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.08.2017 - 28.09.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 12.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.03.2018, Rechtskraft der Satzung

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