Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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02.084 - Marker Depot - 4. (vereinfachte) Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.

Auf dem Grundstück des Karl-Mecklenbrauck-Weges 2 sind derzeit ein Lebensmitteldiscounter (Netto-Markt), ein Backshop, ein Friseur, ein Sportreha-Anbieter sowie ein Restaurant mitsamt den erforderlichen Stellplätzen angesiedelt. Der derzeit vor Ort ansässige Lebensmitteldiscounter möchte seine Verkaufsfläche erweitern. In den letzten Jahren haben sich die Wettbewerbsunternehmen durch Neu- und Umbauten mit einer Größenordnung zwischen 1.000 bis 1.400 m² Verkaufsfläche aufgestellt. Mit den derzeit vorhandenen 750 m² Verkaufsfläche ist zu befürchten, dass der Standort an Attraktivität verliert. Daher ist beabsichtigt, die Verkaufsfläche für den Discounter auf 1.110 m² zu erweitern. Der Umbau soll innerhalb der bisher im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen erfolgen. Ebenso soll die bisherige Verkaufsflächenobergrenze von 1.350 m² nicht verändert werden.

Da die erläuterten Änderungssachverhalte keine Beeinträchtigung der Planungsgrundzüge des Bebauungsplans Nr. 02.084 in der Fassung der 3. Änderung bewirken, ist das Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB als „vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt worden.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 16.09.2016 - 17.10.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 16.09.2016 - 17.10.2016, Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
  • 13.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.01.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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