Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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03.067 - östl. Siedlungsstraße

auf Grund der Planungsabsicht eines Investors, eine Baulücke an der Von-Thünen-Straße zu schließen und dort ein Mehrfamilienwohngebäude zu errichten, hat sich die Möglichkeit ergeben, die innenliegenden Grundstücke des Planbereiches weiter zu entwickeln. Dies ist nur möglich, wenn für den Geltungsbereich ein einheitliches Konzept zur Erschließung der freien Flächen entsteht.

Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 03.07.2012, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.12.2013 - 03.01.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scopingverfahren) gem. § 4 (1) BauGB
  • 28.01.2014, Bürgerversammlung
  • 10.06.2014 - 16.07.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 30.09.2014, Rechtskraft der Satzung

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