Aktuelle Bauleitplanung in Stadt Hamm

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05.007 - Normannenstraße - 3. Änderung

Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 05.007 setzt eine durchgehende straßenmäßige Verbindung der Normannenstraße bis zur Bruktererweg fest, so dass die Frankenstraße und die Normannenstraße durchgängig erstellt werden sollten. Der nahe Umgebungsbereich um die Normannenstraße ist bis auf einige Grundstücke bebaut. Es hat sich herausgestellt, dass eine durchgängige Verbindung der Normannenstraße zur Frankenstraße nicht mehr erforderlich ist.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt bzw. dem Bautechnischen Bürgeramt auf.



Ansprechperson

  • Frau Andrea Witt, Telefon: 02381 / 17-4337, E-Mail:
  • Frau Marion Hübner, Telefon: 02381 / 17-4336, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 11.12.2009 - 30.11.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Besprechungsmöglichkeit) gem. § 3 (1) BauGB
  • 23.06.2010 - 23.07.2010, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 22.02.2011, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.04.2011, Rechtskraft der Satzung

Bezüge zu anderen Planverfahren

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