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Bebauungsplan Nr. 79 Oldendorferstraße, Wertherstraße, Hagedornstraße, Schützenberg, Spitzenkamp, Grenzweg, Fahlenbreede Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt im Siedlungszusammenhang der Kernstadt Halle (Westf.) in etwa 500 m Entfernung nordöstlich zum Innenstadtbereich. Konkreter Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 „Bereich zwischen Schützenberg, Apothekerstraße, Oldendorfer Straße, Wertherstraße" ist der grundlegende Auftrag des Gesetzgebers, die bauliche Entwicklung verstärkt im Sinne der Innenentwicklung zu gestalten.
Die Stadt ist bestrebt, private Entwicklungsabsichten in den großteils bebauten Bereichen frühzeitig zu erörtern und u. a. darauf aufbauend den künftigen planungsrechtlichen Entwicklungsrahmen zu definieren. Dadurch soll Planungssicherheit in dem bis dato weitgehend unbeplanten Bereich für alle Eigentümer und Bewohner geschaffen werden.
Verfahrensschritte
- 20.12.2017, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 07.10.2019 - 25.11.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Anhänge
Plandarstellung
- Rahmenplan Oktober 2019 (PDF, 4,21 MB)
- Bestandskarte Oktober 2019 (PDF, 3,97 MB)
Begründung
- Begründung Oktober 2019 (PDF, 1,37 MB)
Öffentliche Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung FBB Oktober 2019 (PDF, 326,70 KB)
Ansprechperson
- Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
- Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de