Stadt hallewestfalen

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Bebauungsplan Nr. 62 "Innenstadt" Bebauungsplan

Die Stadt Halle (Westf.) hat beschlossen, für den Bereich zwischen Bahnhofstraße und Martin-Luther-Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet umfasst Teile des Innenstadtbereichs zwischen Bahnhofstraße im Westen, Lange Straße (B 68) im Norden, Martin-Luther-Straße im Osten sowie Kättkenstraße im Süden.


Die Flächen des Kirchrings zwischen nördlicher Bahnhofstraße und Rosenstraße sind planungsrechtlich bislang als nicht überplanter Bereich gemäß § 34 BauGB („im Zusammenhang bebauter Ortsteil“) zu bewerten. Die sonstigen Flächen werden vom Geltungsbereich des alten Bebauungsplans Nr. 16 einschließlich seiner rechtskräftigen Änderungen erfasst. Dieser setzt nördlich für die Flächen angrenzend an die Lange Straße ein Kerngebiet (MK) und weiter südlich ein Mischgebiet (MI) fest.


Das Gebiet ist Teil des zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Halle (Westf.) (Folie 4, s.a. Kapitel 2). Aufgrund der historischen Entwicklung und der innerstädtischen Lage ist der Bereich durch eine kleinteilige und heterogene Nutzungsmischung und -struktur gekennzeichnet. Das typische innerstädtische Angebot von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen sowie öffentlichen Einrichtungen hat sich insbesondere im Bereich des Kirchrings und der Bahnhofstraße entwickelt (Folie 5).


Der innerstädtische Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz nimmt im Übergang zu den südöstlich gelegenen Wohngebieten ab. Insbesondere die Flächen im rückwärti-gen Bereich hin zur Martin-Luther-Straße stellen - gemessen an der innerstädtischen Lage - mindergenutzte Flächenpotenziale dar (Folie 6). Ungünstige Grundstückszuschnitte, fehlende Grundstücksverfügbarkeit sowie unterschiedliche Eigentümerinteressen haben hier bislang eine sinnvolle Weiterentwicklung im Interesse der Innenstadt erschwert. Die Stadt Halle (Westf.) ist bestrebt, dieses innerstädtische Flächenpotenzial zu mobilisieren und einer innenstadtgerechten Nutzung zuzuführen. Vor diesem Hintergrund sollen Möglichkeiten untersucht werden, welche ergänzende Nutzungen und Angebotsstrukturen im Rahmen einer Nachverdichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Attraktivität und Versorgungsfunktion der Haller Innenstadt geeignet sind.


Das Plangebiet ist sehr gut in das Verkehrsnetz eingebunden (Folie 7). Über Kättkenstraße und Martin-Luther-Straße als örtliche Hauptverbindungsstraßen erfolgt der Anschluss an die B 68 im Norden und gewährleistet hierüber die Anbindung an das Hauptstraßennetz in Richtung Bielefeld und Osnabrück. Kirchring und Bahnhofstraße bilden den zusammenhängenden verkehrsberuhigten Bereich der Haller Innenstadt mit zahlreichen Wegeverbindungen in die umliegenden (Wohn-)Quartiere. Der Bahnhof Halle (Westf.) liegt nur wenige hundert Meter südlich.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 17.03.2014 - 22.04.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
  • 17.02.2016, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de