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Bebauungsplan Nr. 62 "Innenstadt" Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt im Zentrum des Siedlungszusammenhangs der Kernstadt Halle (Westf.) und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,85 Hektar zwischen den Straßen Rosenstraße, Lange Straße,Martin-Luther-Straße und Marktstraße.
Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat bereits in seiner Sitzung am 22.02.2012 nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, u. a. für den Bereich zwischen Rosenstraße und Lettow-Vorbeck-Straße, welcher auch den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 „Innenstadt“ umfasst, einen Bebauungsplan aufzustellen (siehe Beratungsvorlage DS-Nr. 464/2011 und Niederschrift). Im Laufe der folgenden Jahre sind unterschiedliche Entwicklungsvarianten, wie beispielsweise die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsstandorts, für das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 62 „Innenstadt“ mit betroffenen Grundstückseigentümern diskutiert und u. a. im Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle (Westf.) beraten worden (Details s. Kap. 8).
Die Stadt verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 das allgemeine Ziel, Innenentwicklungspotenziale zu mobilisieren und die Flächen im Plangebiet behutsam städtebaulich zu ordnen sowie zu entwickeln. Ein zentrales städtebauliches Ziel der Stadt Halle (Westf.) ist es, die
Bestandsbebauung im Plangebiet planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer „kleinteiligen“ und maßstabsgerechten Bebauung imSinne einer zeitgemäßen Innenverdichtung in dieser zentralen Innenstadtlage zu schaffen und
eine städtebauliche Aufwertung des Plangebiets zu erreichen (Details s. Kap. 4).
Die betroffenen Flächen sind aktuell auf Grundlage des § 34 BauGB als sogenannter „unbeplanter Innenbereich“ planungsrechtlich zu beurteilen. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Innenstadt“ ist der grundlegende gesetzliche Auftrag die bauliche Entwicklung verstärkt
im Sinne der Innenentwicklung zu gestalten. Die Stadt Halle (Westf.) ist im Sinne der Innenentwicklung und des Bodenschutzes bestrebt, Umnutzungs- und Innen-/Nachverdichtungsmöglichkeiten im Innenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) städtebaulich sinnvoll zu ordnen, vorhandene Reserveflächen zu mobilisieren und ein bedarfsgerechtes Wohnraum- und Gewerbeflächenangebot im Stadtgebiet zu entwickeln. Durch den Bebauungsplan soll für alle Eigentümer und Bewohner im Plangebiet Planungssicherheit geschaffen werden.
Verfahrensschritte
- 17.03.2014 - 22.04.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
- 17.02.2016, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- 27.05.2024 - 05.07.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Anhänge
Ansprechperson
- Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
- Herr Julian Bracht, Telefon: 05201/183-131, E-Mail: Julian.Bracht@hallewestfalen.de