Stadt hallewestfalen

Sie Sind hier: Wirtschaft & Bauen / Bauen & Wohnen / Bauleitpläne

zurück zur Übersicht

Bebauungsplan Nr. 70 "Sandkamp" Bebauungsplan

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 70 „Sandkamp“ ist zum einen der angestrebte Rückbau der bestehenden Hochhäuser am Sandkamp und die damit verbundene städtebauliche Neuordnung in diesem Bereich. Zum anderen ist ein konkretes Wohnbauvorhaben im Bereich der Freifläche zwischen Sandkamp und dem Gewerbegebiet Gartnisch geplant. Auf der Freifläche sowie nach Rückbau der Hochhäuser besteht hier ein erhebliches Nachverdichtungspotenzial durch Wohnbebauung. Die Stadt Halle (Westf.) ist im Sinne der Innenentwicklung und des Bodenschutzes bestrebt, Umnutzungs- und Nachverdichtungsmöglichkeiten im Innenbereich gemäß Baugesetzbuch (BauGB) städtebaulich sinnvoll zu ordnen, vor-handene Reserveflächen zu mobilisieren und ein bedarfsgerechtes Wohnraumangebot im Stadtgebiet zu entwickeln. Hierdurch soll zudem Planungssicherheit für alle Eigen-tümer und Bewohner im vorliegenden Plangebiet geschaffen werden.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 16.12.2015, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 06.06.2017 - 07.07.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
  • 19.03.2018 - 27.04.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 25.02.2019 - 29.03.2019, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 25.09.2019, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 04.10.2019, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachung

Gutachten

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de