Stadt hallewestfalen

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Bebauungsplan Nr. 56, 5. Änderung "Erweiterung Ravenna-Park" Bebauungsplan

Das interkommunale Gewerbegebiet „Ravenna Park“ der Kommunen Halle (Westf.), Gütersloh und Werther liegt im Südosten des Haller Stadtgebiets nahe der Grenze zur Gemeinde Steinhagen und unmittelbar nördlich der im Bau befindlichen A 33 mit der Anschlussstelle Schnatweg. Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat am 09.05.2012 den Bebauungsplan Nr. 56 „Gewerbegebiet an der A 33“ als Satzung beschlossen. Der Bauleitplanung ist eine umfassende Standortdiskussion und landesplanerische Abstimmung im Zuge der Regionalplan-Änderung vorausgegangen. Ausschlaggebende Gründe für diese Bauleitplanung waren die Zielsetzungen,

- ein regional bedeutsames Gewerbe- und Industriegebiet zur mittel- bis langfristigen Sicherung des Gewerbestandorts und zur Sicherung eines entsprechenden Arbeits-platzangebots im Kreis Gütersloh zu entwickeln und
- eine Entlastungsstraße zu bauen, die langfristig zur Bewältigung des Ziel- und Quellverkehrs zwischen dem Süden des Haller Stadtgebiets und der Auffahrt Schnatweg/A 33 dient und die kurzfristig eine Entlastung des örtlichen Straßen-netzes bei (Teil-)Sperrungen der B 68 durch das Land NRW und bei einer nur abschnittweisen Inbetriebnahme der A 33 bietet.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 24.10.2016 - 25.11.2016, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 02.11.2016, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 05.02.2018 - 16.03.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 30.05.2018, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 20.09.2018, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de