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Bebauungsplan Nr. 56, 4. Änderung "Ravenna Park - Erschließung des Logistikzentrums" Bebauungsplan

Eine rechnergestützte Simulation der zu erwartenden Verkehrsströme an dem Knotenpunkt der Entlastungstraße mit der Binnenerschließung des Sondergebietes hat gezeigt, dass zu Spitzenzeiten der Knoten nicht ausreichend leistungsfähig ist.

Zur Lösung des Problems ist vorgesehen, eine Straße als Bypass zu bauen, die die den Knoten deutlich entlasten würde.

Rämlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 10.09.2014, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.11.2014 - 19.12.2014, Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
  • 05.03.2015, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de