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Bebauungsplan Nr. 15, 1. Änderung Ortskern Halle Bebauungsplan

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Sicherung und behutsamen Weiterentwicklung eines bereits bebauten Gebiets im Innenbereich. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Die Voraussetzungen für das sog. „beschleunigte Verfahren“ liegen vor: Die gemäß § 19(2) BauNVO versiegelbare Fläche liegt mit überschlägig 1,3 ha unter der maßgeblichen Grenze von 2 ha. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele/Schutz-zwecke von FFH- oder europäischen Vogelschutzgebieten bestehen nicht. Vorhaben, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß UVPG besteht, werden durch die Bauleitplanung ebenfalls nicht vorbereitet.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 22.05.1985, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 25.05.1995, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)
  • 09.09.2013 - 11.10.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  • 06.06.2017 - 07.07.2017, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 25.02.2019 - 29.03.2019, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 22.05.2019, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 25.05.2019, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

sonstige Unterlagen

Öffentliche Bekanntmachung

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de