Stadt hallewestfalen

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11. Änd. FNP "Gartnischkamp" im Bereich zwischen Schloerstraße, Bahnlinie, Neulehenstraße und Künsebecker Weg Flächennutzungsplan

Die Bevölkerungsprognosen und das für die Stadt Halle (Westf.) erstellte Handlungs-konzept Wohnen belegen auch für die nächsten Jahre noch einen erheblichen Wohn-raumbedarf 1, verstärkt durch die notwendige Unterbringung von Flüchtlingen. Die derzeit große Nachfrage kann nicht im Siedlungsbestand gedeckt werden, auch das Baugebiet „Weidenkamp“ westlich des Künsebecker Wegs ist bereits erschlossen, die Baugrundstücke sind fast vollständig vergeben. Um die Nachfrage nach Wohn-raum decken zu können, müssen Baugrundstücke in ausreichender Zahl bereitgestellt werden. Städtebauliches Ziel der Stadt Halle (Westf.) ist es daher, auch die in den vorlaufenden Planungen bereits vorbereitete anschließende stadtkernnahe Fläche „Gartnischkamp“ rechtzeitig als Wohnbauland zu entwickeln.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 24.10.2016 - 25.11.2016, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 18.06.2018 - 30.07.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
  • 30.07.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 30.07.2018 - 07.09.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 28.02.2019, Genehmigung durch die Bezirksregierung Detmold gemäß § 6 BauGB
  • 13.03.2019, Inkrafttreten gemäß § 6 Abs. 5 BauGB (Flächennutzungsplan)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Zusammenfassende Erklärung

Gutachten

Öffentliche Bekanntmachung

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de