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Bebauungsplan Nr. 60 "B 68 / Bergstraße / Langer Acker / Kiskerstraße" Bebauungsplan

Das Wohngebiet zwischen Kiskerstraße und Bergstraße in Halle (Westf.) stellt ein attraktives, innerstädtisches Wohngebiet dar. Es zeichnet sich durch seine unmittelbare Nachbarschaft zur Innenstadt aus. Gleichzeitig sind die Freiraum- und Land-schaftsbereiche des Teutoburger Walds fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen. Nutzungsmischung und –dichte nehmen von Süden, d.h. von der Bebauung unmittelbar an der Bundesstraße B 68 (Lange Straße), in Richtung Norden ab. Während im Süden u.a. mit dem Bürgerzentrum noch gemischte Nutzungsansätze vorhanden sind, wird im Nordosten des Plangebiets überwiegend gewohnt. Die Gebäude verfügen hier teilweise über große Grundstücke.

Das Plangebiet ist eines der ersten Stadterweiterungsbereiche über die eigentliche Kernstadt Halles hinaus. Zum Teil datieren die vorhandenen Gebäude aus der Zeit Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Baudenkmale im Plangebiet sowie im Umfeld zeugen von der historischen Entwicklung des Plangebiets. Die bauliche Entwicklung im Plangebiet hält bis heute an. Gerade die Flächen im Süden des Plangebiets haben sich in den letzten Jahren sukzessive auf Grundlage des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) entwickelt. Untergeordnet bestehen heute noch Nachverdichtungsmöglichkeiten im Rahmen von Baulücken im Plangebiet. Darüber hinaus sind teilweise Bestrebungen zu konstatieren, Nachverdichtungen in zweiter Reihe zu realisieren.

Um auf den Änderungsdruck zu reagieren, hat die Stadt Halle (Westf.) beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Wohngebiet soll in seiner heutigen Struktur i.W. gesichert werden. Behutsam sollen Nachverdichtungsmöglichkeiten geprüft werden. Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat deshalb in seiner Sitzung im Februar 2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 im Bereich B 68/Bergstraße/Langer Acker/Kiskerstraße beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der Sicherung und behutsamen Weiterentwicklung eines bebauten Wohngebiets im Innenbereich.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 23.02.2011, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 17.01.2013 - 20.02.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  • 17.01.2013 - 20.02.2013, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 01.03.2016 - 08.04.2016, Öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 a BauGB
  • 14.11.2016 - 25.11.2016, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 15.02.2017, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 13.03.2017, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de