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Bebauungsplan Nr. 57 "Siedlung Hörste" Bebauungsplan

Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat in seiner Sitzung am 14.04.2010 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Siedlung Hörste“ beschlossen und die Planung durch Beschluss des Planungs- und Stadtentwicklungsausschusses am 26.10.2010 zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange freigegeben.

Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat in seiner Sitzung am 06.04.2011 beschlossen, den Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Siedlung Hörste" öffentich auszulegen.

Verfahrensschritte

  • 14.04.2010, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 12.01.2011 - 15.02.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  • 16.05.2011 - 20.06.2011, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Umweltbericht

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Lydia Demir, Telefon: 05201 183-142, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de