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Bebauungsplan Nr. 61 "Ortskern Hörste" Bebauungsplan

Seit dem 1. Januar 1973 ist Hörste im Zuge der kommunalen Neugliederung des Landes NRW Teil der Stadt Halle (Westf.). Die bis dahin selbstständige Gemeinde hat für Ihren Dorfkernbereich in den Jahren 1970 bis 1972 den Bebauungsplan Nr. 2 „Hörste“ aufgestellt. Dieser Bebauungsplan umfasst bis auf die umliegenden Straßenzüge (Neue Dorfstraße, Hörster Straße, Versmolder Straße, Zum Niederdorf) den Bereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Ortskern Hörste“ und ist bis heute noch rechtswirksam.

Der Rat der Stadt Halle (Westf.) hat in seiner Sitzung am 29. September 1993 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2 für den Bereich zwischen Neuer Dorfstraße, Hörster Straße, Versmolder Straße und der Straße Zum Niederdorf zu ändern.

Ausgangspunkt war das Dorferneuerungskonzept Hörste, das im September 1993 im Rat vorgestellt wurde. Dieses war Grundlage für ein städtebauliches Rahmenkonzept1. Auf dessen Grundlage sind erste Beteiligungsschritte gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB durchgeführt worden.

Im Jahr 1994 wurde unter Einbeziehung des Heimatvereines die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Insbesondere die Gestaltungsvorschriften zur ergänzenden baulichen Entwicklung im Ortskernbereich, die Erweiterung der Siedlungsstruktur westlich des bestehenden Dorfrandes, die Anlage zentraler Stellplatzanlagen sowie die weitgehende Öffnung des Ruthebachs im Ortskern waren Diskussionsgegenstand. Die anschließende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange war im Frühjahr 1995 abgeschlossen worden.

In der Folgezeit entwickelte sich eine rege Bautätigkeit im Dorfkern auf Basis des Vorentwurfs der Änderungsplanung des Bebauungsplans Nr. 2. So entstand zwischen der Straße „Neue Dorfstraße“ und der „Ruthebachstraße“, östlich der Schule, ein kleines Quartier mit 4 dorfgerecht gestalteten Wohnhäusern. Im Eckbereich Neue Dorfstraße / Alte Dorfstraße wurde der westliche Dorfrand durch 3 Gebäude mit Geschäfts- und Wohnnutzungen ergänzt. Bis Ende der 90er Jahre erfolgte auf der Grundlage der Planung des Ing.-Büros Wilhelm Röper die dorfgerechte Umgestaltung der Straße „Alte Dorfstraße“

Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Halle (Westf.) hat in seiner Sitzung am 27. November 2012 die Fortführung des Verfahrens zur Änderung bzw. zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 2 beschlossen. Der Name des Bauleitverfahrens wurde zwischenzeitlich auf Bebauungsplan Nr. 61 „Ortskern Hörste“ geändert.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 29.09.1993, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 17.11.2014 - 19.12.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  • 17.11.2014 - 19.12.2014, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 01.03.2016 - 08.04.2016, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 06.07.2016, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 22.08.2016, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Gutachten

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de