Stadt hallewestfalen

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Bebauungsplan Nr. 66 "Gartnischkamp" Bebauungsplan

Der Kreis Gütersloh und die Stadt Halle (Westf.) besitzen eine hohe Wirtschaftskraft und große Attraktivität, die Stadt verzeichnet bislang entgegen dem bundes- und landesweiten Trend eine positive Bevölkerungsentwicklung. Nach Lückenschluss der A 33 zwischen Bielefeld/Steinhagen und Borgholzhausen und mit Erschließung des regional bedeutsamen interkommunalen Gewerbegebiets Ravenna-Park wird die Nachfrage am Wohn- und Gewerbestandort Halle (Westf.) noch steigen. Die Bevöl-kerungsprognosen und das für die Stadt Halle (Westf.) erstellte Handlungskonzept Wohnen belegen auch für die nächsten Jahre noch einen erheblichen Wohnraum-bedarf 1, verstärkt durch die notwendige Unterbringung von Flüchtlingen.

Städtebauliches Ziel der Stadt Halle (Westf.) ist es, schrittweise eine möglichst stadt-kernnahe, zusammenhängende Fläche als Wohnbauland zu entwickeln. Um die Nach-frage nach Wohneigentum, insbesondere für Familien, aber auch nach teilweise ver-dichteten Wohnformen mit kleineren Wohneinheiten und alternativen Wohnformen (z. B. Mehrgenerationenwohnen, Senioren-WGs) mittelfristig decken zu können, sollen Wohnbaugrundstücke in ausreichender Zahl und möglichst flexibel bereitgestellt werden.

Schwerpunkt der Neubauflächenentwicklung ist – nach Umsiedlung des landwirt-schaftlichen Betriebs – die Flächen im Bereich Hof Potthoff beidseits des Künsebecker Weges. Die Flächen befanden sich seit Jahren in der Diskussion um eine weitere Siedlungsentwicklung in Halle (Westf.) und zeichnen sich durch die Nähe zur Innenstadt aus. Gleichzeitig verfügt das Gebiet über eine sehr gute Anbindung, sowohl über das vorhandene Straßen- und Rad-/Fußwegesystem als auch mit Mitteln des ÖPNV. Die Wohnbebauung im Bereich “Künsebecker Weg“ und „Bachweide“ (Bebauungspläne Nr. 26.2 und Nr. 50) konnte im Südosten Richtung Künsebecker Weg zunächst nicht fortgesetzt werden, da die umfangreiche Tierhaltung (Milchvieh) auf dem Hof Potthoff die Entwicklung begrenzt hatte. Ebenso wurde allerdings auch die weitere Betriebsentwicklung durch die bestehenden Rahmenbedingungen einge-schränkt (Bebauung im Umfeld, Flächenverfügbarkeit). Nach der einvernehmlichen Verlagerung des landwirtschaftlichen Betriebs ergab sich die Möglichkeit, in diesem Bereich die Siedlungsentwicklung angrenzend an den Bereich Gartnisch fortzusetzen.

Räumlicher Geltungsbereich

Übersichtsplan

Verfahrensschritte

  • 26.02.2014, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 24.10.2016 - 25.11.2016, Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  • 18.06.2018 - 30.07.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 30.07.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 30.07.2018 - 07.09.2018, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 26.11.2018 - 11.01.2019, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 25.02.2019 - 11.03.2019, Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
  • 22.05.2019, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 25.05.2019, Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Bebauungsplan)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Gutachten

Öffentliche Bekanntmachung

Ansprechperson

  • Herr Michael Flohr, Telefon: 05201 183-140, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de
  • Frau Nele Stricker, Telefon: 05201 183 131, E-Mail: bauleitplanung@hallewestfalen.de