Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt die Zielvorstellung zur künftigen Einzelhandelsentwicklung dar und dient als Richtschnur für alle künftigen Planungen im Bereich Einzelhandel. Mit der 2. Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes verfügt die Stadt Gütersloh über eine aktualisierte Grundlage für verbindliche Planungen im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), die bei der Aufstellung der Bauleitplanung zu berücksichtigen ist.
Im Gütersloher Süden wurden mit der 2. Teilfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, um auf die absehbaren Entwicklungen zu reagieren. Neben der Entwicklung des Mansergh Quartiers als ein gemischt genutztes urbanes Stadtquartier im Stadtteil Sundern wurde dort erstmalig ein Zentraler Versorgungsbereich (ZVB) festgelegt. Mit der Ausweisung des ZVB Mansergh Quartier ist die Grundlage geschaffen, eine zeitgemäße und leistungsfähige Quartiersentwicklung sicherzustellen und im Sinne der Versorgung der kurzen Wege ein verbrauchernahes Angebot vorzuhalten.
Darüber hinaus wurde mit der 2. Änderung auch die Situation im Stadtteil Spexard aufgegriffen. Bereits im bestehenden Einzelhandels- und Zentrenkonzept war eine unzureichende Ausstattung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten – insbesondere im Bereich Nahrungs- und Genussmittel – für den ZVB Spexard festgestellt worden. Da die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes innerhalb der bisherigen Abgrenzung aus städtebaulichen Gründen nicht möglich war, wurde der ZVB Spexard mit der 2. Änderung räumlich erweitert. Damit ist die Grundlage geschaffen, die langfristige Sicherung und Qualifizierung der Nahversorgung im Stadtteil Spexard zu gewährleisten.
| Termin | Verfahrensschritt |
|---|---|
| 30.09.2024 - 08.11.2024 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB |
| 19.09.2025 | Wirksamkeit |
| Name | Telefon | |
|---|---|---|
| Frau Sandra Stenker | 05241 - 82 2383 | sandra.stenker@guetersloh.de |