Denkmalbereichssatzung „Englische Siedlung gemäß § 10 Abs. 1 DSchG NRW


Mit der Aufstellung dieser Denkmalbereichssatzung wird einer Forderung aus dem Denkmalpflegeplan entsprochen, der im Jahr 2009 als kommunaler Fachplan verabschiedet wurde. Da der Denkmalpflegeplan selbst keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet, kann für die „Englische Siedlung“ die Schutzfunktion des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) für die jeweiligen Bestandteile wie Gebäude, Frei- und Grünflächen sowie die Verkehrsinfrastruktur nur mit dem Erlass einer Denkmalbereichssatzung erzielt werden.


Übersicht über den Stand des Verfahrens:

Termin Verfahrensschritt
20.11.2023 - 22.12.2023 Offenlagebeschluss gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 DSchG NRW


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Ulrich Paschke 05241/823293 Ulrich.Paschke@guetersloh.de



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