01. Änderung Flächennutzungsplan (FNP 2020)
Am 23.10.2007 wurde der neue Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh (FNP 2020) wirksam. Im Rahmen des Neuaufstellungsverfahrens wurden einige Flächen nicht berücksichtigt, da für sie eine regionalplanerische Zustimmung nicht herbeigeführt werden konnte. Mit der 1. Änderung soll noch einmal auf einige der betreffenden Flächen eingegangen werden. Der Geltungsbereich umfasst die sechs Teilbereiche Malvenweg, Osthusweg/ Auf der Haar, Weserstraße/ Verler Straße, Krullsbachaue, Krulls Kamp und Südwestweg
Übersichtsbild
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
17.01.2008 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
30.01.2008 - 15.02.2008 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
28.02.2008 - 28.03.2008 |
TÖB-Beteiligung |
03.12.2008 - 09.01.2009 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
09.12.2008 - 02.02.2009 |
TÖB-Beteiligung |
27.03.2009 |
Feststellungsbeschluss |
30.06.2009 |
Wirksamkeit |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sandra Stenker |
05241 - 82 2383 |
sandra.stenker@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.