05. Änderung Flächennutzungsplan (FNP 2020)
Die Erweiterungsfläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, daher ist eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung in Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen, Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, im Parallelverfahren erforderlich.
Übersichtsbild
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
30.08.2012 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
17.09.2012 - 01.10.2012 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
19.09.2012 - 05.10.2012 |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
08.03.2013 - 12.04.2013 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
08.03.2013 - 12.04.2013 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
14.06.2013 |
Feststellungsbeschluss |
23.08.2013 |
Wirksamkeit |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sandra Stenker |
05241 - 82 2383 |
sandra.stenker@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.