04. Änderung Flächennutzungsplan (FNP 2020)
Innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Nahversorgungszentrum Avenwedde-Mitte soll ein neuer Einzelhandelsstandort entwickelt werden. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh (FNP 2020) als gewerbliche Baufläche dargestellt, daher ist eine Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel: Nahversorgung erforderlich.
Übersichtsbild
Übersicht über den Stand des Verfahrens:
Termin |
Verfahrensschritt |
20.10.2011 |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB |
03.11.2011 - 18.11.2011 |
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
03.11.2011 - 18.11.2011 |
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB |
08.03.2012 - 13.04.2012 |
Veröffentlichung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
29.06.2012 |
Feststellungsbeschluss |
04.10.2012 |
Wirksamkeit |
Ansprechperson zum Plan
Name |
Telefon |
E-Mail |
Frau Sandra Stenker |
05241 - 82 2383 |
sandra.stenker@guetersloh.de |
Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.