04. Änderung Flächennutzungsplan (FNP 2020)


Innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Nahversorgungszentrum Avenwedde-Mitte“ soll ein neuer Einzelhandelsstandort entwickelt werden. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gütersloh (FNP 2020) als gewerbliche Baufläche dargestellt, daher ist eine Flächennutzungsplanänderung zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel: Nahversorgung“ erforderlich.

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Übersichtsplan

Übersicht über den Stand des Verfahrens:

Termin Verfahrensschritt
20.10.2011 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
03.11.2011 - 18.11.2011 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
03.11.2011 - 18.11.2011 Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
08.03.2012 - 13.04.2012 Veröffentlichung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
29.06.2012 Feststellungsbeschluss
04.10.2012 Wirksamkeit


Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Sandra Stenker 05241 - 82 2383 sandra.stenker@guetersloh.de



Alle hier gezeigten Bauleitpläne der Stadt Gütersloh dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der jeweils zuständigen Ansprechperson.
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