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Veränderungssperre Geltungsbereich G 224 (Gewerbegebiet Nordstraße West)

Ziel des neu aufgestellten Bebauungsplans Nr. G 224 „Gewerbegebiet Nordstraße West“ ist es, ein Gewerbegebiet zu entwickeln, welches für Nutzungen vorgehalten wird, die Arbeitsplätze generieren und dabei die umliegende Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Dazu soll die nördliche Fläche, der bestehenden Nutzung entsprechend, als Gewerbegebiet und die südliche Fläche als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden. In dem eingeschränkten Gewerbegebiet sollen Nutzungen zulässig sein, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Des Weiteren sollen im gesamten Geltungsbereich bestimmte Nutzungen ausgeschlossen werden, die nicht arbeitsplatzintensiv sind (zum Beispiel Sportanlagen) sowie eine Regelung zu nur eingeschränkten Zulässigkeit von Stellplätzen und Garagen gem. § 12 BauNVO getroffen werden.

Zeitgleich wird eine Veränderungssperre erlassen, um nicht erwünschten Nutzungen entgegenzusteuern und die städtebauliche Zielvorstellung zu erreichen.

 

Hinweis:

Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 10.06.2021, Satzungsbeschluss Veränderungssperre gem. §§ 14 und 16 BauGB (Rat)
  • 19.06.2021, Bekanntmachung Satzung über Veränderungssperre (Rechtskraft)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge