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W 46, 1. Änd. - Wohngebiet Langwadener Straße

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 46 „Wohngebiet Langwadener Straße“ will die Stadt Grevenbroich u.a. einer stark veränderten Nachfragesituation hinsichtlich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus nachkommen.

Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Im beschleunigten Verfahren wird demnach von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.


Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 31.05.2016, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 07.07.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 a BauGB (Rat)
  • 16.07.2016, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 16.07.2016, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 25.07.2016 - 25.08.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 08.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 14.12.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge