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G 92, 3. Änderung - Nordpark

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. G 92 "Nordpark" dient der planungsrechtlichen Sicherung der Wohnnutzung und des Festplatzes.

Für das Verfahren finden die Vorschriften des § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – Anwendung. Das bedeutet, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB durchgeführt wird. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Im beschleunigten Verfahren wird demnach von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB (Überwachung/Monitoring) ist nicht anzuwenden.

Hinweis:
Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 11.08.2015, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 27.08.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 a BauGB (Rat)
  • 12.09.2015, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 12.09.2015, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 14.09.2015 - 18.09.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.07.2016, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 25.07.2016 - 25.08.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 29.09.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 05.10.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Anhänge