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G 46, 8. Änderung, 1. vereinf. Änderung - Bahnüberführung Rheydter Straße

Anlass des Bauleitplanverfahrens war ein bei der Verwaltung eingegangener Bauantrag für ein Grundstück in der Bahnstraße für die Errichtung einer Vergnügungsstätte (konkret: eines Wettbüros). Das Vorhaben ist bezogen auf die Art der baulichen Nutzung aktuell planungsrechtlich zulässig. Da aber das Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten empfiehlt, den Bereich an der Bahnstraße für innenstadtergänzende Nutzungen wie Dienstleistungen, Gastronomie und für innerstädtischem Wohnen vorzuhalten sowie aufgrund der Dominanz von Vergnügungsstätten im Umfeld keine weiteren zuzulassen, soll mit der Aufstellung dieser Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB und der Veränderungssperre jegliche Art von Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden.

Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

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Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 01.09.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB (Rat)
  • 17.09.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 10.11.2022, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 19.11.2022, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.11.2022 - 04.12.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.01.2023, Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) i.V.m. § 13 BauGB
  • 11.02.2023, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 21.02.2023 - 28.03.2023, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 17.05.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB (Rat)
  • 03.06.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB (ortsübliche Bekanntmachung)

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge