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36. Änderung FNP - An der Heckstraße

In der Stadt Grevenbroich besteht eine anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnbauland. Die Ortslage Wevelinghoven bietet sich zu einer Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten besonders an. Gemäß dem Regionalplan des Regierungsbezirks Düsseldorf soll Bauland vorwiegend in den „zentral-örtlich bedeutsamen“ Allgemeinen Siedlungsbereichen (ZASB) entwickelt werden, sodass sich dort die Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung ausbilden. Dabei stellen die Bereiche der ZASB die vorrangigen Siedlungspotentiale dar. Wevelinghoven zählt innerhalb der Stadt Grevenbroich zu den Bereichen des ZASB. Das Plangebiet selbst befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage. Der westliche und nördliche Bereich der verfahrensgegenständlichen Flächen befindet sich innerhalb des ZASB, wohingegen der östliche Bereich dem AFAB (allgemeinen Freiraum und Agrarbereich) zuzuordnen ist, der vom Regionalen Grünzuges „Erftaue“ überlagert wird. Gemäß dem bestehenden Planungsrecht ist die Umsetzung des geplanten Vorhabens nicht möglich. Der bestehende Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich stellt die Flächen überwiegend als „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. In einem kleinen Teilbereich im Norden finden sich zudem die Darstellungen einer „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Hausgärten“ sowie „gemischte Bauflächen“. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht nicht.

Hinweis: Alle hier gemachten Angaben dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Stadtplanungsamt auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Stefan Fischer, Telefon: 02181/608-439, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Frau Esther Borsing, Telefon: 02181/608-440, E-Mail: bauleitplanung@grevenbroich.de
  • Herr Jan Gerdes, Telefon: 02181/608-445, E-Mail: jan.gerdes@grevenbroich.de

Verfahrensschritte

  • 17.06.2021, Landesplanerische Abstimmung § 34 (1) LPIG
  • 02.09.2021, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (PlanA)
  • 16.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 18.09.2021, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
  • 18.09.2021, Bekanntmachung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 27.09.2021 - 03.10.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 09.06.2022 - 10.07.2022, Frühzeitige Beteiligung der TÖB gem. §§ 4 (1), 2 (2) BauGB
  • 23.08.2022, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB (PlanA)
  • 12.09.2022, Landesplanerische Abstimmung § 34 (5) LPIG
  • 17.09.2022, Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
  • 26.09.2022 - 26.10.2022, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  • 02.02.2023, Erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB (Rat)
  • 02.02.2023, Beschluss gem. § 6 BauGB (Rat)
  • 08.08.2023, Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB (PlanA)
  • 17.08.2023, Aufhebung erster Feststellungsbeschluss
  • 26.08.2023, Bekannntmachung Aufhebung Feststellungsbeschluss
  • 26.08.2023, Bekanntmachung erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB
  • 05.09.2023 - 13.10.2023, Erneute Auslegung gemäß §§ 3 (2) i.V.m. 4a (3) BauGB
  • 07.03.2024, Beschluss gem. § 6 BauGB (Rat)

Parallelverfahren

Anhänge