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Sonstige Satzungen
Satzung der Stadt Greven vom 07.11.2013 über den Teilverzicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nach § 51 Abs. 5 Nr. 2 BauO NRW für den Bereich der Innenstadt der Stadt Greven

Alle hier gezeigten Pläne und Unterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Fachdienst Bauordnung und -beratung, Telefon: 02571 920 590, E-Mail: bauordnung@stadt-greven.de

Verfahrensschritte

Anhänge