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Bauleitpläne im Verfahren

Bauleitpläne in der Bearbeitung

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer möglichen frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange (von der Planung betroffene Fachämter und sonstige Institutionen) wird der förmliche Bauleitplanentwurf erstellt und die öffentliche Auslegung vorbereitet.

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Bauleitpläne in der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichtes (bei Flächennutzungsplänen) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche vorbringen.

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Bauleitpläne nach der Offenlage

Die Verwaltung wertet die Anregungen aus und legt sie dem Rat zur Entscheidung vor. Der Rat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über die Berücksichtigung oder Zurückweisung. Dann wird der Plan als Satzung beschlossen (Bebauungsplan) bzw. festgestellt (Flächennutzungsplan). Den Einsendern von Anregungen wird das Ergebnis der Entscheidung anschließend mitgeteilt. Nach der Bekanntmachung des Beschlusses im Amtsblatt der Stadt ist der Bebauungsplan eine rechtskräftige Satzung (Ortsrecht).

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