Bebauungsplan

B-Plan Nr. 179 Gebiet: Kirchhellener Straße / A31

Ein Vorhabenträger beabsichtigt eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu errichten. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des 110m-Korridors entlang der Autobahn A 31 und umfasst insgesamt eine Fläche von rund ca. 5,49 ha. Es liegt im Stadtteil Gladbeck-Rentfort (Gemarkung Gladbeck, Flur 130 und 131). Um das projektierte Vorhaben realisieren zu können, ist es notwendig, entsprechendes Planrecht zu schaffen. Dafür ist die Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne erforderlich. Es muss ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich soll ein Sondergebiet zur Errichtung von Freiflächensolaranlagen enthalten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 179 Gebiet: „Kirchhellener Straße/A31“ erfolgt im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Ansprechperson

  • Frau Carmen Benthaus, Telefon: 02043 992726, E-Mail: carmen.benthaus@stadt-gladbeck.de
  • Frau Carina Illguth, Telefon: 02043 992727, E-Mail: carina.illguth@stadt-gladbeck.de

Verfahrensschritte

  • 21.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.04.2020 - 06.05.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 08.04.2020 - 24.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 11.05.2021 - 10.06.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 11.05.2021 - 10.06.2021, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 07.10.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.10.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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