Flächennutzungsplan

0 Flächennutzungsplan der Stadt Gladbeck

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der in der Regel keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern in erster Linie für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt.

Bei der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes sind die übergeordneten Ziele der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung zu beachten. Aufstellung und Änderungen erfolgen unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Aus dem Flächennutzungsplan werden hinsichtlich der inhaltlichen Aussagen Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) entwickelt. Somit erhält der FNP im Normalfall erst über einen Bebauungsplan oder eine Baugenehmigung Rechtswirkung für Bürgerinnen und Bürger.

 

Ansprechperson

  • Frau Lisa Huesmann, Telefon: 02043 992745, E-Mail: lisa.huesmann@stadt-gladbeck.de
  • Frau Katharina Bohrke, Telefon: 02043 992092, E-Mail: katharina.bohrke@stadt-gladbeck.de

Verfahrensschritte

  • 06.05.1998, Wirksamkeit gem. § 6 (5) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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