Stadt Geseke

GESEKE

Lärmaktionsplan 4. Runde

Die Stadt Geseke ist nach EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, aufbauend auf der vorliegenden Lärmkartierung des Landes Nordrhein-Westfalen und vor dem rechtlichen Hintergrund des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Lärmaktionsplanung“ vom 07.02.2008, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, 2002/49/EG - kurz Umgebungslärmrichtlinie. Die Richtlinie wurde 2005 durch Einfügung der §§ 47 a - f ("Lärmminderungsplanung") in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie sieht vor, dass sowohl die Lärmkartierung als auch die Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre erneut durchgeführt werden, um eine regelmäßige Überprüfung zu gewährleisten.

Die Lärmaktionsplanung der 4. Runde ist die Fortschreibung der Lärmaktionspläne der Stufen 2 und 3. Die Lärmkartierung für den Straßenverkehr wird durchgeführt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Mit dem Lärmaktionsplan wird ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen verfolgt, welches künftig in der städtebaulichen Entwicklung und Verkehrsplanung Berücksichtigung finden soll.

Für die Stadt Geseke liegt nun der Entwurf zum Lärmaktionsplan der 4. Runde vor.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom 06.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 statt.

Ansprechperson

  • Frau Sonja Gawlitta , Telefon: 02942/500-332, E-Mail: sonja.gawlitta@geseke.de
  • Frau Alina Bauer, Telefon: 02942 500-334, E-Mail: alina.bauer@geseke.de

Verfahrensschritte

  • 06.02.2024 - 08.03.2024, Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. 47 d Abs. 3 BImSchG

Anhänge

Öffentlichkeitsbeteiligung