Stadtplanung in Geilenkirchen

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84. Änderung des Flächennutzungsplans - Sonderbauflächen Windenergieanlagen (Flächennutzungsplan)

Vor dem Hintergrund des bundesweiten Ausbaus von erneuerbaren Energien, insbesondere von Windenergieanlagen durch den Erlass des Wind-an-Land-Gesetzes (WindBG) beabsichtigt ein Vorhabenträger, die Firma BMR energy solutions GmbH, weitere Windenergieanlagen im Stadtgebiet Geilenkirchen zu errichten. Um die Planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Beabsichtigt ist eine Ausweisung der Fläche als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung Windenergieanlagen (als überlagernde Darstellung) (§ 245e Abs. 1 S. 5 bis 8 BauGB i. S. v. § 2 Nr. 1a WindBG).

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Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 20.12.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 22.01.2024 - 23.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen