Stadtplanung in Geilenkirchen

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77. Änderung des Flächennutzungsplans Gillrath - Bredriesch (Flächennutzungsplan)

Die S-Bauland GmbH plant die Entwicklung eines Wohnbaugebiets im Stadtteil Gillrath. Durch die Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen soll der Bedarf an Bauflächen für den Eigenheimbau insbesondere für Familien mit Kindern befriedigt und die Eigentumsbildung unterstützt werden. Gleichzeitig soll durch geeignete Flächen von Mehrfamilienhäusern auch Wohnraum für Ein- bis Zweipersonenhaushalte in dem ca. 4 ha großen Plangebiet geschaffen werden.

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans an dieser Stelle geschaffen werden. Die derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan lautet „Flächen für die Landwirtschaft“. Die neue Darstellung soll lauten „Wohnbaufläche“. Im Parallelverfahren zur Flächennutzungsplanänderung soll der Bebauungsplan Nr. 119 aufgestellt werden. Die Bauleitplanverfahren durchlaufen das Normalverfahren einschließlich frühzeitiger Beteiligung und Offenlage.

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 21.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 17.07.2023 - 28.08.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 12.10.2023 - 13.11.2023, Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen