Bebauungsplan Nr. 9, 5. Änderung - Geilenkirchen - Wendehammer Danziger Straße (Bebauungsplan)
Durch die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 (vereinfachtes Verfahren) wurde der Wendehammer auf der Danziger Straße umgeplant.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung
Ansprechperson
- Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
- Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
- Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
Verfahrensschritte
- 12.11.1966, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- 15.11.1966, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Änderung von
Anhänge
Plandarstellung
- Lageplan zu 9_5 (PDF, 3,55 MB)