Bebauungsplan Nr. 27, 1. Änderung / Teilaufhebung - Geilenkirchen - Blumenviertel (Bebauungsplan)
Der Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 27 westlich der ehemaligen B221 wurde aufgehoben, da dieser von dem Bebauungsplan Nr. 28 erfasst wird.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
- Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
Verfahrensschritte
- 04.05.1971, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- 21.06.1971 - 21.07.1971, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
- 27.07.1971, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- 30.12.1971, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Ist eine Teilaufhebung von
Anhänge
Plandarstellung
- B-Plan 27-1.Teilaufhebung (PDF, 26,28 MB)