Klarstellungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den Ortsteil Grotenrath (Satzung)
Es handelt sich um eine Klarstellungs- und erweiterte Abrundungssatzung für den Ortsteil Grotenrath gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB.
Die hier gezeigte Satzung dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
- Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
- Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
Verfahrensschritte
- 22.05.1996, Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 BauGB