Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 34, 3. Änderung - Geilenkirchen - Haihover Straße (Areal REWE-Markt) (Bebauungsplan)

Planungsziel ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke verbindlich neu zu leiten, um eine neue zeitgemäße städtebauliche Entwicklung und Ordnung anzustreben und das Areal in herausragender Lage optimal auszunutzen. Für das Plangebiet der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34 der Stadt Geilenkirchen wurde ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Es sollen insbesondere folgende städtebaulichen Ziele und Maßnahmen als Grundlage für das weitere Bauleitplanverfahren verfolgt werden:

- Integration verschiedener Nutzungen aus Einzelhandel, Gastronomie und zentrumsnahen Wohnen,

- mehrgeschossige Straßenrandbebauung entlang der Haihover Straße,

- Schaffung von Aufenthaltsqualitäten und Treffpunkten für Jung und Alt,

- Aufwertung des Wurmuferbereichs,

- Pflanzung von neuen Bäumen,

- Schaffung von innerstädtischen Grünflächen,

- Erhalt und Förderung kurzer Wegeverbindungen,

- Umstrukturierung der Parkmöglichkeiten sowie

- Berücksichtigung erneuerbarer Energien, insbesondere für Dachflächen.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 09.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Öffentliche Bekanntmachungen

Satzung Veränderungssperre gem. §§ 14 ff BauGB