Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 122 - Lindern - Industriegebiet "FUTURE SITE InWEST" (Bebauungsplan)

Unter dem Namen „FUTURE SITE InWEST“ soll ein innovativer und nachhaltiger Standort für landesbedeutsame flächenintensive industrielle Großvorhaben gemäß des Landesentwicklungsplans (LEP NRW) entwickelt werden. Es soll kein Industriegebiet bekannter Machart, sondern ein grünes Areal mit umgebendem Grüngürtel, unversiegelten Freiflächen und Gründächern entstehen. Die FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH möchte einen Standort für „die Industrie von morgen“ entwickeln und mit innovativen und zukunftsweisenden Konzepten - von Mobilität über Entwässerung bis Energieversorgung – ideale Rahmenbedingungen für einen klimaneutralen Industriestandort schaffen.

Ziel ist es, die Ansiedlung von internationalen Unternehmen zu ermöglichen und damit auch zum Gelingen des Strukturwandels im Rheinischen Braunkohlerevier beizutragen. An dem Standort FUTURE SITE InWEST in Lindern sollen gezielt Betriebe von besonderer Bedeutung
für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen angesiedelt werden, die zur Stärkung der Innovationskraft und Wertschöpfung sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Denkbar wären demnach Ansiedlungen aus den Bereichen Automobil-, Maschinen- und Anlagenbau, der pharmazeutischen, chemischen und Kunststoffindustrie, der Energie- und Regelungstechnik.


Aktuell besteht für den Standort Lindern noch kein Baurecht. Zwar stellt der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen die Fläche bereits seit seiner 5.2. Änderung aus dem Jahr 1982 als Industriegebiet („GI“ gem. § 1 Abs. 2 Nr. 11 BauNVO i. V. m. § 9 BauNVO) dar, doch
existiert für den Bereich bisher kein Bebauungsplan. Zur Schaffung des Baurechts innerhalb des Plangebiets ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan soll das „Normalverfahren“ inklusive frühzeitiger Beteiligung (der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) und Offenlage durchlaufen und aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden.

Informationen zur Entwicklung des Industriegebiets finden Sie auch auf der Homepage der FUTURE SITE InWEST Entwicklungsgesellschaft mbH unter dem Link https://future-site-inwest.de/ .

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 27.10.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge