Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 121 - Immendorf - Erweiterung Firma Pohlen II (Bebauungsplan)

Der Bebauungsplan schafft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der geplanten Betriebserweiterung der Firma Pohlen.

Als Baugebiet wird ein sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Betriebe des Dach- und Solargewerbes“ festgesetzt. Sonstige Betriebe und Nutzungen, die dem Dach- und Solargewerbe dienen oder diesem zugeordnet werden können, werden durch den Bebauungsplan als allgemein zulässig festgesetzt. Hierunter fallen u.a. Entwicklungs-, Forschungs- und Planungseinrichtungen sowie soziale und gastronomische Einrichtungen für die Mitarbeiter der im sonstigen Sondergebiet zulässigen Betriebe und Nutzungen (z.B. Kindertagesstätten, Bistros, Tagungs- und Schulungsräume und Lagerhallen).

Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 15.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 15.11.2021 - 15.12.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 22.06.2022, Offenlagebeschluss
  • 04.07.2022 - 04.08.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 19.10.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 29.10.2022, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge