Stadtplanung in Geilenkirchen

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76. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung Gewerbegebiet Niederheid "Püttstraße" (Flächennutzungsplan)

Nach wie vor ist die Nachfrage nach Gewerbeflächen im Stadtgebiet Geilenkirchen sehr hoch. Vorhandene Flächenreserven wurden bereits ausgeschöpft. Es ist daher dringend erforderlich, neue Gewerbeflächen zu entwickeln.

Für eine Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes Niederheid kommt eine Fläche nord-westlich der Bestandsfläche in Frage. Die Größe der Fläche beträgt ca. 20 ha, wovon 10 ha der Expansion einer ortsansässigen Firma und 10 ha als Angebotsplanung dienen sollen. Durch die Lage entlang der B56/ B221 wäre ein direkter Anschluss an das überörtliche Straßennetz und eine unmittelbare Anbindung an die vorhandenen Gewerbeflächen gegeben. Hiermit orientiert sich die Planung an wichtige Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan.

Um entsprechende Flächen entwickeln zu können, ist es erforderlich, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Hierzu ist die Durchführung verschiedener Verfahren, beginnend auf der Ebene der Landesplanung (Änderung des Gebietsentwicklungsplans bzw. des Regionalplans) bis hin zur kommunalen Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplanverfahren), erforderlich.

Im Regionalplan sind die in Rede stehenden Flächen derzeit als „Freiraum“ dargestellt. Dies hat zur Folge, dass eine Übereinstimmung des Vorhabens mit den landesplanerischen Zielen durch die Landesplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) nicht bestätigt werden kann. Vielmehr ist die Änderung des Regionalplans erforderlich und die Fläche als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) darzustellen. Auf Antrag der Stadt Geilenkirchen hat der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln das Regionalplanänderungsverfahren (24. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Region Aachen) in seiner Sitzung am 18.12.2020 eingeleitet.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen ist die in Rede stehende Fläche derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Zukünftig soll die Fläche als „Gewerbegebiet“ dargestellt werden.

In einem Bebauungsplan sollen Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie über die Lage der Erschließungsanlagen getroffen werden.

Innerhalb der Bauleitplanverfahren wird auch die Frage erörtert, inwiefern öffentliche Belange (wie z.B. Naturschutz, Umweltschutz und Immissionsschutz) tangiert werden könnten. Dies wird durch die Erstellung entsprechender Fachgutachten bewertet werden.

Die beiden Bauleitplanverfahren durchlaufen das jeweilige Normalverfahren einschließlich frühzeitiger Beteiligung und Offenlage.

Das Flächennutzungsplanverfahren erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren Nr. 118.

Die Planunterlagen des Vorentwurfs bestehen aus einer Plandarstellung sowie der Begründung samt Bestandsanalyse für den Umweltbericht. Dies eröffnet die Möglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt in einen umfangreichen Austausch, sowohl mit der Öffentlichkeit als auch mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange, zu treten. Dadurch können in einem noch frühen Verfahrensstadium möglichst viele städteplanerische Aspekte, wie zum Beispiel die Belange des Umweltschutzes im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, unvoreingenommen berücksichtigt werden und in die weitere Planentwicklung einfließen.



Geltungsbereich

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de
  • Herr Thomas Reinecke, Telefon: 02451 / 629 236, E-Mail: Thomas.Reinecke@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 03.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 19.04.2021 - 19.05.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 19.05.2021 - 30.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Umweltbericht

Öffentliche Bekanntmachungen

Gutachten