Stadtplanung in Geilenkirchen

Logo Stadt Geilenkirchen
Navigation

Bebauungsplan Nr. 108 - Hünshoven - Erweiterung Flussviertel (Bebauungsplan)

Durch das Baugebiet soll die hohe Nachfrage nach Bauflächen für den Eigenheimbau insbesondere für Familien mit Kindern befriedigt, die Eigentumsbildung unterstützt und mit der Ausweisung neuer Bauflächen der Abwanderung junger Menschen entgegengewirkt werden, um damit mittel- bis langfristig die Auslastung der vorhandenen Infrastruktur sicherzustellen. Mit dem geplanten Baugebiet soll für den nordöstlichen Stadtrand von Geilenkirchen-Hünshoven eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichergestellt und der vorhandene Stadtrand sinnvoll ergänzt werden.

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 11.12.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 29.10.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 10.01.2015, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung