Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 117 - Hünshoven - Am Gut Loherhof II (Bebauungsplan)

Die 75. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen sollen im Parallelverfahren aufgestellt werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der geplanten Erweiterung des Flussviertels zu schaffen.

Nach wie vor besteht  eine große Nachfrage nach Baugrundstücken für Wohnbauzwecke, vor allem im Stadtzentrum bzw. in dem zum Stadtzentrum gehörenden Stadtteil Hünshoven.

Um diese Nachfrage nach Bauflächen befriedigen zu können, soll ein Baugebiet für die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse für alle Generationen geschaffen werden, das sowohl seiner Lage im städtebaulichen Zusammenhang als auch seiner Lage am Ortsrand gerecht wird.

Neben vornehmlich ruhig gelegenen hochwertigen Einfamilienhausgrundstücken sollen auch Bauflächen für zentrumsnahe Mehrfamilienhausbebauung ermöglicht werden.

Zudem ist es vorgesehen eine Kindertagesstätte in das Plangebiet zu integrieren, da insbesondere im Osten der Stadt Geilenkirchen aufgrund des Einwohnerzuwachses ein erhöhter Bedarf an Kita-Plätzen zu decken ist.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 03.07.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 17.07.2019 - 17.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
  • 09.03.2020 - 09.04.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 11.05.2020 - 15.06.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 24.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 12.12.2020, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Gutachten

Fachbeiträge