Stadtplanung in Geilenkirchen

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Bebauungsplan Nr. 114 - Geilenkirchen - Hartbaumpfad (Bebauungsplan)

Das Plangebiet liegt ca. 500m nordwestlich des Zentrums von Geilenkirchen zwischen den Straßen "Hartbaumpfad", "Ahornweg", "Tannenweg" und der Straße "An der Linde".
Durch Aufgabe und Abbruch des ehemaligen Umspannwerks der NEW besteht die Möglichkeit, den Standort städtebaulich aufzuwerten und die heute mindergenutzten Flächen einer standortgerechten Nutzung zuzuführen. Durch das geplante Wohngebiet soll die nach wie vor hohe Nachfrage nach Bauflächen befriedigt werden.

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
  • Herr Jochen Tichelbäcker, Telefon: 02451 / 629 234, E-Mail: Jochen.Tichelbaecker@Geilenkirchen.de
  • Herr Patrick Kalus, Telefon: 02451 / 629 222, E-Mail: Patrick.Kalus@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 16.05.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 03.01.2019 - 02.02.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
  • 20.02.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 23.02.2019, Inkrafttreten des Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen

Gutachten