Stadtplanung in Geilenkirchen

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70. Änderung des Flächennutzungsplanes - Lindern (Flächennutzungsplan)

Ziel ist es, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit neuen Wohnbaumöglichkeiten für Einfamilienwohnhäuser in Lindern zu schaffen.

Im heute gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Änderungsbereiches überwiegend als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Ein kleiner Bereich im Osten ist als "Dorfgebiete" dargestellt. Die neuen Darstellungen sollen lauten: "Allgemeine Wohngebiete". Die Fläche ist ca. 3,43 ha groß.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de

Verfahrensschritte

  • 21.10.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 05.04.2017, Offenlagebeschluss
  • 16.05.2017 - 29.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Öffentliche Bekanntmachungen

Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen