70. Änderung des Flächennutzungsplanes - Lindern (Flächennutzungsplan)
Ziel ist es, durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit neuen Wohnbaumöglichkeiten für Einfamilienwohnhäuser in Lindern zu schaffen.
Im heute gültigen Flächennutzungsplan sind die Flächen des Änderungsbereiches überwiegend als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Ein kleiner Bereich im Osten ist als "Dorfgebiete" dargestellt. Die neuen Darstellungen sollen lauten: "Allgemeine Wohngebiete". Die Fläche ist ca. 3,43 ha groß.
Ansprechperson
- Herr Michael Jansen, Telefon: 02451 / 629 229, E-Mail: Michael.Jansen@Geilenkirchen.de
Verfahrensschritte
- 21.10.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- 05.04.2017, Offenlagebeschluss
- 16.05.2017 - 29.06.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (Offenlage)
Parallelverfahren
Anhänge
Plandarstellung
- Flächennutzungsplanänderung 70 (PDF, 805,06 KB)
Begründung
- Begründung FP 70 (PDF, 3,07 MB)
Öffentliche Bekanntmachungen
- Bekanntmachung Offenlage (PDF, 173,39 KB)
- Zusammenfassende Erklärung (PDF, 461,67 KB)Zusammenfassende Erklärung
- Bekanntmachung Wirksamkeit (PDF, 180,87 KB)Bekanntmachung Wirksamkeit
Umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen
- Stellungnahmen für Bekanntmachung (PDF, 16,34 MB)